Leitungskreis
Vertreter des Professoriums
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Prof. Dr. Frank M. Luetze Institut für Religionspädagogik Kontakt |
Prof. Dr. Rochus Leonhardt Institut für Systematische Theologie Kontakt |
Vertreter des Mittelbaus
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Johanna Scheithauer Curricularmanagerin Kontakt |
Clemens Schneider Institut für Alttestamentliche Wissenschaft Kontakt |
Vetreterin und Vertreter der Studierendenschaft
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Luise Maidowski Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Christoph Schroeder Kontakt |
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Désirée Rudolph Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Beauftragter der Sächsischen Landeskirche
Derzeit vakant | |
Satzung
„FORUM - GLAUBE THEOLOGIE LEBEN“.
STUDIERENDENARBEIT AN DER THEOLOGISCHEN FAKULTÄT LEIPZIG
§1 | Das „Forum - Glaube Theologie Leben“ versteht sich als Studierendenarbeit an der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig. | |||
§2 | Sie wird getragen von der Studierendenschaft, dem Mittelbau und dem Professorium der Theologischen Fakultät. | |||
§3 | Die Gremien des „Forums - Glaube Theologie Leben" sind der Leitungskreis und das Plenum. | |||
§4 | Der Leitungskreis | |||
1. | Der Leitungskreis setzt sich zusammen aus vier Delegierten der Studierendenschaft, zwei Delegierten des Mittelbaus, zwei Delegierten des Professoriums und einem/einer Beauftragten der Sächsischen Landeskirche zur Wahrnehmung pastoraler Dienste unter den Studierenden der Theologischen Fakultät Leipzig. | |||
2. | Die drei unter §2 genannten Gruppen entsenden für mindestens zwei Semester Delegierte in das Leitungsgremium. | |||
3. | Der Leitungskreis trifft sich mindestens zweimal pro Semester. | |||
4. | Die organisatorische Leitung hat der/die, vom Leitungskreis, Beauftragte und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin. | |||
5. | Das Leitungsgremium kann Ausschüsse zur Unterstützung ihrer Arbeit einsetzen und Initiativen legitimieren. | |||
6. | Der Leitungskreis kann das Plenum durch öffentliche Bekanntmachung einberufen. Er ist für die Organisation und Durchführung verantwortlich und berichtet in diesem Rahmen über seine Arbeit. | |||
§5 | Das Plenum | |||
1. | Alle Angehörigen der Fakultät sind zur Plenumssitzung eingeladen und besitzen gleiches Rede- und Abstimmungsrecht. | |||
2. | Das Plenum berät über Inhalte und Themen, die im „Forum - Glaube Theologie Leben“ bearbeitet werden und gibt dem Leitungsgremium grundsätzliche Orientierung für seine Arbeit. | |||
§6 | Für die Verwaltung der Finanzen ist der Leitungskreis zuständig, der dafür einen Beauftragten/eine Beauftragte einsetzen kann. | |||
§7 |
Das ist das Logo des „Forum - Glaube Theologie Leben“, dessen Verwendung und die Verwendung aller Varianten einer Genehmigung bedürfen:
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§8 | Die Satzung kann durch den Leitungskreis verändert werden. | |||
Leipzig, den 1. Oktober 2012
Download:
Die Satzung kann hier im PDF-Format heruntergeladen werden.